RS OGH 1999/4/27 1Ob288/98d, 10ObS223/02w, 10ObS37/02t, 1Ob159/08a, 9ObA15/16w, 3Ob128/16v

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.04.1999
beobachten
merken

Norm

ABGB §140 Ca

Rechtssatz

Die Unterhaltspflicht der Eltern kann unabhängig vom jeweiligen Alter des Kindes aus den unterschiedlichsten Gründen wieder aufleben, wenn der Unterhaltsberechtigte außerstande ist, die Mittel zur Bestreitung seines Lebensunterhalts zur Gänze oder auch nur teilweise durch eigene Erwerbstätigkeit zu verdienen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 288/98d
    Entscheidungstext OGH 27.04.1999 1 Ob 288/98d
    Veröff: SZ 72/74
  • 10 ObS 223/02w
    Entscheidungstext OGH 17.09.2002 10 ObS 223/02w
    Vgl auch; Veröff: SZ 2002/118
  • 10 ObS 37/02t
    Entscheidungstext OGH 17.09.2002 10 ObS 37/02t
    Vgl auch
  • 1 Ob 159/08a
    Entscheidungstext OGH 21.10.2008 1 Ob 159/08a
    Auch; Beisatz: Nachhaltiges Unterlassen von zumutbaren Bemühungen in Richtung einer Berufsausübung beziehungsweise Zukunftsvorsorge löst aber die Rechtsfolge einer bleibenden, nur hypothetischen Selbsterhaltungsfähigkeit aus und führt zur Rechtsmissbräuchlichkeit der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen gegen die Eltern. (T1)
    Beisatz: Hier: Der 60jährigen Antragstellerin wurde ihre jahrzehntelange Untätigkeit in Richtung sozialversicherungsrechtlicher Absicherung und Begründung einer Altersversorgung als derart gravierende Sorglosigkeit angelastet, dass die Geltendmachung eines Unterhaltsanspruchs gegen den betagten Vater als rechtsmissbräuchlich qualifiziert wurde. (T2)
    Bem: Siehe dazu RS0124379. (T3)
  • 9 ObA 15/16w
    Entscheidungstext OGH 25.05.2016 9 ObA 15/16w
    Auch
  • 3 Ob 128/16v
    Entscheidungstext OGH 22.09.2016 3 Ob 128/16v
    Auch

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111995

Im RIS seit

27.05.1999

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2016
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten