RS OGH 1999/4/27 4Ob116/99h, 4Ob76/01g, 4Ob105/01x, 4Ob2/02a, 4Ob197/02b, 4Ob220/06s, 17Ob23/07t, 17

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Veröffentlicht am 27.04.1999
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Norm

ZPO §502 Abs1 HI2
ZPO §528 Abs1 L
MSchG §10 Abs1 Z2
UWG §9 D1

Rechtssatz

Ob nach den im konkreten Fall gegebenen Umständen der Wechselbeziehung zwischen Markenähnlichkeit und Branchennähe Verwechslungsgefahr besteht, hat keine über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung und ist daher keine erhebliche Rechtsfrage im Sinne des § 528 Abs 1 ZPO.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0111880

Im RIS seit

27.05.1999

Zuletzt aktualisiert am

18.08.2021
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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