RS OGH 1999/5/18 4Ob131/99i

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Veröffentlicht am 18.05.1999
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Norm

EO §394

Rechtssatz

Der im Verfahren nach § 394 EO zugesprochene Betrag ist nie ein "ungerechtfertigter Vorteil des Sicherungsgegners aus seiner Rechtsverletzung", dessen Geltendmachung schon allein deshalb schikanös wäre, weil dem Antragsgegner nach einem Erfolg im Hauptverfahren möglicherweise Schadenersatzansprüche gegenüber dem Antragsteller zustehen, sondern ein gesetzlicher Ersatzanspruch des Sicherungsgegners zur Abgeltung der bei ihm infolge einer unberechtigten Sicherungsmaßnahme eingetretenen Vermögensnachteile.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112154

Dokumentnummer

JJR_19990518_OGH0002_0040OB00131_99I0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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