Norm
EO §394Rechtssatz
Der im Verfahren nach § 394 EO zugesprochene Betrag ist nie ein "ungerechtfertigter Vorteil des Sicherungsgegners aus seiner Rechtsverletzung", dessen Geltendmachung schon allein deshalb schikanös wäre, weil dem Antragsgegner nach einem Erfolg im Hauptverfahren möglicherweise Schadenersatzansprüche gegenüber dem Antragsteller zustehen, sondern ein gesetzlicher Ersatzanspruch des Sicherungsgegners zur Abgeltung der bei ihm infolge einer unberechtigten Sicherungsmaßnahme eingetretenen Vermögensnachteile.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112154Dokumentnummer
JJR_19990518_OGH0002_0040OB00131_99I0000_001