Norm
ALöschG §2Rechtssatz
Bei einer gemäß § 2 ALöschG im Firmenbuch wegen Vermögenslosigkeit gelöschten Gesellschaft GmbH können die Gesellschafter, wenn sich nachträglich Vermögen der Gesellschaft herausstellt, keinen die Auflösung der Gesellschaft beseitigenden Fortsetzungsbeschluß fassen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112036Im RIS seit
19.06.1999Zuletzt aktualisiert am
27.08.2021