Norm
GmbHG §4Rechtssatz
Der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist von der gesetzlichen Konzeption her nicht darauf angelegt, zeitabhängige und potentiell auch mit Nichtgesellschaftern abschließbare Verträge, die überdies teilweise schuldrechtliche Regelungen enthalten, in ihren Einzelheiten aufzunehmen. Hier:
Ergebnisabführungsvertrag.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112184Dokumentnummer
JJR_19990520_OGH0002_0060OB00086_99M0000_003