RS OGH 1999/5/20 6Ob86/99m, 6Ob169/98s

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.05.1999
beobachten
merken

Norm

GmbHG §4

Rechtssatz

Der Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist von der gesetzlichen Konzeption her nicht darauf angelegt, zeitabhängige und potentiell auch mit Nichtgesellschaftern abschließbare Verträge, die überdies teilweise schuldrechtliche Regelungen enthalten, in ihren Einzelheiten aufzunehmen. Hier:

Ergebnisabführungsvertrag.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112184

Dokumentnummer

JJR_19990520_OGH0002_0060OB00086_99M0000_003
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten