RS OGH 1999/5/20 15Os56/99

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Veröffentlicht am 20.05.1999
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Norm

StGB §292a

Rechtssatz

Die Benennung eines Dienstgebers und die Behauptung eines tatsächlich nicht gegebenen Bezuges aus einem mit diesem nicht bestehenden Dienstverhältnis können für sich allein mangels Vorliegens eines Vermögenswertes beziehungsweise Bezugsrechtes aus diesem Dienstverhältnis nicht zu einer Gefährdung von Gläubigern führen, fallbezogen kann letztere jedoch durch ein dadurch bewirktes Verdecken anderer Zugriffsmöglichkeiten eintreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112118

Dokumentnummer

JJR_19990520_OGH0002_0150OS00056_9900000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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