Norm
StGB §292aRechtssatz
Die Benennung eines Dienstgebers und die Behauptung eines tatsächlich nicht gegebenen Bezuges aus einem mit diesem nicht bestehenden Dienstverhältnis können für sich allein mangels Vorliegens eines Vermögenswertes beziehungsweise Bezugsrechtes aus diesem Dienstverhältnis nicht zu einer Gefährdung von Gläubigern führen, fallbezogen kann letztere jedoch durch ein dadurch bewirktes Verdecken anderer Zugriffsmöglichkeiten eintreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112118Dokumentnummer
JJR_19990520_OGH0002_0150OS00056_9900000_001