Norm
AußStrG §2 Abs2 Z5 F2Rechtssatz
1. Im Falle der Umwandlung einer GmbH im Wege der Errichtung einer Kommanditgesellschaft (oder Kommanditerwerbsgesellschaft) haben die zu beteiligenden Kommanditisten eine Kommanditeinlage in Höhe ihrer Stammeinlage an der umzuwandelnden GmbH zu übernehmen.
2. Das Firmenbuchgericht hat das Eintragungsbegehren im Rahmen seiner formellen und materiellen Prüfungspflicht unabhängig vom Vorliegen einer absoluten Nichtigkeit des zugrundeliegenden Gesellschafterbeschlusses in materieller Hinsicht dahin zu prüfen, ob zwingende Bestimmungen des GmbH-Gesetzes (oder anderer gesellschaftsrechtlicher Normen, insbesondere Sacheinlagen- und Kapitalerhaltungsvorschriften) verletzt wurden.
(anderer Ansicht Szep, ecolex 1998, 560f, Nowotny, RdW 1998, 384f)
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112040Im RIS seit
19.06.1999Zuletzt aktualisiert am
19.12.2019