RS OGH 1999/5/26 5Ob126/99m

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Veröffentlicht am 26.05.1999
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Norm

HBG §17 Abs2
MRG §21 Abs1 Z8
MRG §23 Abs1 Z1

Rechtssatz

Für eine ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung ist es erforderlich, daß der Hauseigentümer nachweist, welche Zahlungen er nach § 17 Abs 2 HBG an den Hausbesorger geleistet hat. Bei diesen Kosten kommt es - wie ganz allgemein bei den Bewirtschaftungskosten - auf die Rechnungslegung gegenüber dem Vermieter an.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112053

Dokumentnummer

JJR_19990526_OGH0002_0050OB00126_99M0000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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