RS OGH 1999/5/27 8ObS133/99p, 8ObS5/05a, 8ObS14/06a, 8ObS2/20g, 8ObS1/20k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.05.1999
beobachten
merken

Norm

IESG §1 Abs2

Rechtssatz

Auch vor Inkrafttreten der (auf den vorliegenden Fall noch nicht anwendbaren) IESG-Novelle 1997, BGBl I 107/1997, sind Forderungen aus lang zurückliegenden, ohne Anerkenntnis des Arbeitgebers verjährten Urlaubsansprüchen nicht in den Kreis der gesicherten Ansprüche einzubeziehen.

Entscheidungstexte

  • 8 ObS 133/99p
    Entscheidungstext OGH 27.05.1999 8 ObS 133/99p
  • 8 ObS 5/05a
    Entscheidungstext OGH 17.02.2005 8 ObS 5/05a
    Auch; nur: Forderungen aus lang zurückliegenden, ohne Anerkenntnis des Arbeitgebers verjährten Urlaubsansprüchen nicht in den Kreis der gesicherten Ansprüche einzubeziehen. (T1)
    Beisatz: Daran ändert auch nichts, dass der Arbeitnehmer keine Möglichkeit hatte, den Urlaub zu verbrauchen. (T2)
  • 8 ObS 14/06a
    Entscheidungstext OGH 21.09.2006 8 ObS 14/06a
    Auch; nur T1; Beisatz: Diese Grundsätze gelten auch für ein Anerkenntnis des Dienstgebers und seine Erklärung, auf den Einwand der Präklusion zu verzichten. (T3)
  • 8 ObS 2/20g
    Entscheidungstext OGH 24.04.2020 8 ObS 2/20g
    nur T1
  • 8 ObS 1/20k
    Entscheidungstext OGH 24.04.2020 8 ObS 1/20k
    nur T1; Beis wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112066

Im RIS seit

26.06.1999

Zuletzt aktualisiert am

26.06.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten