Norm
IESG §1 Abs2Rechtssatz
Auch vor Inkrafttreten der (auf den vorliegenden Fall noch nicht anwendbaren) IESG-Novelle 1997, BGBl I 107/1997, sind Forderungen aus lang zurückliegenden, ohne Anerkenntnis des Arbeitgebers verjährten Urlaubsansprüchen nicht in den Kreis der gesicherten Ansprüche einzubeziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112066Im RIS seit
26.06.1999Zuletzt aktualisiert am
26.06.2020