Norm
BVB Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung §1Rechtssatz
Diese Versicherungsart soll Schutz vor dem Zustand bieten, in dem ein Versicherter aus gesundheitlichen Gründen ganz oder teilweise nicht mehr in der Lage ist, seinen bisherigen Beruf oder einen angemessenen bedingungsgemäßen Vergleichsberuf auszuüben.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SchonarbeitsplatzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112257Im RIS seit
27.06.1999Zuletzt aktualisiert am
11.07.2022