Norm
MRG §16Rechtssatz
Die Überwälzung von Tilgungsraten oder erhöhten Tilgungsraten aus einem Wohnhauswiederaufbaudarlehen als Bestandteil des (erhöhten) Hauptmietzinses in Fällen der Einhebung von Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträgen führt zu keiner Mehrbelastung des Mieters. Als jeweilige Differenz zwischen zwei Dritteln des Kategoriemietzinses und dem jeweils errechneten Hauptmietzins vermindert sich der Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag im selben Ausmaß, in dem sich der Hauptmietzins durch Überwälzung (Hinzurechnung) der Tilgungsraten erhöht. Eine Mehrbelastung des Mieters findet dadurch nicht statt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112062Dokumentnummer
JJR_19990528_OGH0002_0060OB00072_99B0000_002