RS OGH 1999/5/28 6Ob72/99b

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Veröffentlicht am 28.05.1999
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Norm

MRG §16
WWG §15

Rechtssatz

Mietgegenstände, für die nicht das WGG gilt, unterliegen im Fall einer begünstigten Rückzahlung nach dem RBG 1971 bei einer Vermietung nach Rückzahlung nicht den Vorschriften des § 16 MRG, sofern der Mietgegenstand von der Verweisung des § 15 WWG in der jeweiligen Fassung auf das MG/MRG erfaßt war. Voraussetzung dabei ist aber, daß die Rückzahlungen bis 31. 12. 1982 vorgenommen wurden und bis spätestens 30. 9. 1982 darum angesucht war.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112061

Dokumentnummer

JJR_19990528_OGH0002_0060OB00072_99B0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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