RS OLG Wien 1999/06/07 14R41/99y

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Veröffentlicht am 07.06.1999
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Rechtssatz

Rechtsanwälten kommt auch in Verfahren mit absolutem Anwaltszwang die Rechtswohltat der Fristunterbrechung durch Stellung eines Verfahrenshilfeantrages nach § 73 Abs 2 ZPO nicht zugute.

Entscheidungstexte
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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