Norm
Übk über die zivilrechtlichen Aspekte int Kindesentführung - HKÜ Art3Rechtssatz
Schloss das Mitobsorgerecht des Vaters nicht auch die Befugnis ein, den Aufenthaltsort des Kindes mitzubestimmen, dann konnte es durch die Wahl eines ihm nicht genehmen Aufenthaltsorts des Kindes durch die Mutter nicht verletzt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112167Im RIS seit
08.07.1999Zuletzt aktualisiert am
01.07.2019