RS OGH 1999/6/22 4Ob129/99w, 4Ob22/04w, 4Ob48/08z, 4Ob138/18z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 22.06.1999
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Norm

AMG §59 Abs9
GewO §50 Abs2

Rechtssatz

Der Begriff des Versandhandels ist weder in § 59 Abs 9 AMG noch in § 50 Abs 2 GewO definiert. In den Materialien zur Gewerbeordnung 1972 (AB 941 BlgNR 18. GP 7) wird auf den allgemeinen Sprachgebrauch verwiesen. Danach wird unter Versandhandel eine Betriebsform des Einzelhandels verstanden, bei der das Anbieten der Waren nicht in offenen Ladengeschäften (Schaufenster), sondern schriftlich mittels Katalogen, Anzeigen, Prospekten oder auch durch Vertreter erfolgt und die schriftlich bestellten Waren den Käufern im Versandweg (meist Postversand) zugestellt werden. Für den Versandhandel ist demnach wesentlich, dass der Verkäufer seine Waren einem unbestimmten Personenkreis schriftlich (= nicht persönlich) anbietet und die bestellte Ware zugesandt wird.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 129/99w
    Entscheidungstext OGH 22.06.1999 4 Ob 129/99w
  • 4 Ob 22/04w
    Entscheidungstext OGH 10.02.2004 4 Ob 22/04w
    nur: Danach wird unter Versandhandel eine Betriebsform des Einzelhandels verstanden, bei der das Anbieten der Waren nicht in offenen Ladengeschäften (Schaufenster), sondern schriftlich mittels Katalogen, Anzeigen, Prospekten oder auch durch Vertreter erfolgt und die schriftlich bestellten Waren den Käufern im Versandweg (meist Postversand) zugestellt werden. Für den Versandhandel ist demnach wesentlich, dass der Verkäufer seine Waren einem unbestimmten Personenkreis schriftlich (= nicht persönlich) anbietet und die bestellte Ware zugesandt wird. (T1)
  • 4 Ob 48/08z
    Entscheidungstext OGH 08.04.2008 4 Ob 48/08z
    Beisatz: Auf das Fehlen von Prospekten und Preislisten kommt es nicht an, auch eine Anzeige, in der nur die Zusendung von Arzneimitteln angeboten wird, ist eine vertreiberinitiierte Vertriebsform. (T2)
  • 4 Ob 138/18z
    Entscheidungstext OGH 23.08.2018 4 Ob 138/18z
    Vgl

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112102

Im RIS seit

22.07.1999

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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