Norm
EGV Maastricht Art177Rechtssatz
Der Oberste Gerichtshof legt dem Europäischen Gemeinschaften folgende Fragen zur Vorabentscheidung vor:
I. a) Sind Unterhaltsvorschüsse an minderjährige Kinder von Erwerbstätigen oder Arbeitslosen, die Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach den österreichischen Rechtsvorschriften beziehen, nach dem österreichischen Bundesgesetz über die Gewährung von Vorschüssen auf den Unterhalt von Kindern (Unterhaltsvorschußgesetz 1985 - UVG BGBl 451 in der geltenden Fassung) Familienleistungen nach Art 4 Abs 1 lit h der Verordnung (EWG) Nr 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und Selbständige sowie der Familienangehörigen, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, in der durch die Verordnung (EWG) Nr 2001/83 des Rates vom 2. Juni 1983 geänderten und aktualisierten und durch die Verordnung (EWG) Nr 3427/89 des Rates vom 30. Oktober 1989 geänderten Fassung und gilt daher in einem solchen Fall auch Art 3 der Verordnung über die Gleichbehandlung?
b) Begründen Art 73 und 74 der genannten Verordnung Nr 1408/71 ein Recht des mit seiner Mutter in einem anderen Mitgliedstaat wohnenden ehelichen Kindes eines in Österreich wohnhaften und in Österreich beschäftigten oder arbeitslosen Vaters, der Leistungen bei Arbeitslosigkeit nach österreichischen Vorschriften bezieht, auf Gewährung eines Unterhaltsvorschusses nach dem in a) zitierten Unterhaltsvorschußgesetz?
II. Im Fall der Verneinung einer der zu I. formulierten Fragen:
a) Sind Unterhaltsvorschüsse nach dem in I a) zitierten Unterhaltsvorschußgesetz soziale Vergünstigungen im Sinn des Art 7 Abs 2 der Verordnung (EWG) Nr 1612/68 des Rates über die Freizügigkeit der Arbeitnehmer innerhalb der Gemeinschaft vom 15. Oktober 1968?
b) Stellt die Voraussetzung des inländischen Aufenthaltes des Kindes für die Gewährung von Unterhaltsvorschüssen eine verbotene einschränkende Bestimmung gemäß Art 3 Abs 1 zweiter Fall der Verordnung (EVG) Nr 1612/68 im Lichte des in Art 48 EGV für Arbeitnehmer verankerten Freizügigkeitsgebotes dar?
c) Begründen die Bestimmungen der Verordnung Nr 1612/68 ein Recht auf Gewährung von Unterhaltsvorschüssen in der Person des Kindes von Arbeitnehmern?
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112831Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008