RS OGH 1999/6/24 6Ob48/99y

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Veröffentlicht am 24.06.1999
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Norm

EO §382b Abs2
ABGB §1409 A

Rechtssatz

Wenn Übernehmer und Übergeber auf Grund eines bäuerlichen Übergabsvertrages in Hausgemeinschaft leben, haben die Übernehmer gegen den Übergeber, der ihre minderjährigen Kinder (seine eigenen Enkelkinder) sexuell mißbraucht hat, zumindest einen zeitlich befristeten Räumungsanspruch, nicht aber einen Verwirkungsanspruch oder einen Anspruch auf Auflösung des Übergabsvertrages.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112245

Dokumentnummer

JJR_19990624_OGH0002_0060OB00048_99Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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