RS OGH 1999/6/29 1Ob70/99x

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Veröffentlicht am 29.06.1999
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Norm

GmbHG §29

Rechtssatz

Wird von Mitgliedern einer Vorgründungsgesellschaft für die später zu gründende Gesellschaft mbH ein gegenseitiger Vertrag geschlossen, soll die Gesellschaft mit beschränkter Haftung - wie hier - damit auch Pflichten übernehmen, so bedarf es dazu einer ausdrücklichen vertraglichen Übernahme der Pflichten durch die Gesellschaft mit beschränkter Haftung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112165

Dokumentnummer

JJR_19990629_OGH0002_0010OB00070_99X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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