Norm
ZPO §520 Abs1Rechtssatz
1. Gegen die Zurückweisung ihres Einspruches kann die anwaltlich nicht vertretene Partei jedenfalls, dh unabhängig von der Streitwerthöhe einen Protokollarrekurs erheben. 2. Auch die Erhebung des Einspruches ist bereits vor der Zustellung des Zahlungsbefehles zulässig, sofern nur schon die Bindung des Gerichtes an den Zahlungsbefehl eingetreten ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:LG00199:1999:RSP0000028Dokumentnummer
JJR_19990701_LG00199_03600R00195_99S0000_001