Norm
EGV Maastricht Art177Rechtssatz
Aus Art 2 Abs 2 der Richtlinie des Rates 80/987/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers (Insolvenzrichtlinie) ergibt sich, dass der in der Richtlinie verwendete Arbeitnehmerbegriff ausschließlich nach innerstaatlichem Recht zu beurteilen ist und sich nach österreichischen Recht richtet; insofern erübrigt sich im Sinn der "acte clair"-Theorie eine Anrufung des Europäischen Gerichtshofes (8 ObS 199/97s = ZIK 1998, 71).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112221Im RIS seit
07.08.1999Zuletzt aktualisiert am
12.01.2021