RS OGH 1999/7/13 4Ob310/98m, 4Ob128/01d, 4Ob91/12d, 4Ob184/20t

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Veröffentlicht am 13.07.1999
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Norm

UWG §1 D2d

Rechtssatz

Eine sittenwidrige Wettbewerbsbehinderung hat nicht zur Voraussetzung, dass die Behinderungsabsicht der einzige Beweggrund des Anmelders ist; vielmehr genügt es, wenn es sich um ein wesentliches Motiv handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112309

Im RIS seit

12.08.1999

Zuletzt aktualisiert am

28.12.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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