Norm
ABGB §1330 BIIRechtssatz
Je nach der Lage des Einzelfalls können Äußerungen über die Rechtsfolgen einer bestimmten Gesetzeslage einmal Tatsachenbehauptungen, ein anderes Mal aber auch reine Werturteile sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112210Im RIS seit
12.08.1999Zuletzt aktualisiert am
12.05.2020