Norm
ABGB §861Rechtssatz
Gerichtsstandsvereinbarung - Sprachrisiko. Fremdsprachige AGB's sind trotz Sprachunkenntnis des Vertragspartners wirksam vereinbart, wenn in der Verhandlungssprache und Vertragssprache auf die AGB's hingewiesen wurde und der Vertragspartner eine uneingeschränkte Annahmeerklärung abgegeben hat.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AGBEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112313Im RIS seit
13.08.1999Zuletzt aktualisiert am
28.02.2022