Norm
ABGB §281 BRechtssatz
Die österreichische Rechtsordnung sieht lediglich die Bestellung eines Sachwalters für einen Betroffenen vor. Die Bestellung mehrerer Sachwalter ist weder zulässig, noch sachgerecht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112424Im RIS seit
04.09.1999Zuletzt aktualisiert am
30.04.2013