Norm
ABGB §1444Rechtssatz
Die Beurteilung, wie weit die Bereinigungswirkung einer Generalklausel wirkt und ob eine Drucksituation für den Arbeitnehmer bei deren Abschluß vorlag, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112292Im RIS seit
11.09.1999Zuletzt aktualisiert am
29.07.2021