Norm
AVRAG §3 Abs1Rechtssatz
Vom Übergang einer organisierten Einheit - wie sie der EuGH in seiner Rechtsprechung für das Vorliegen eines Betriebsüberganges fordert - kann bei Kündigung einer mit Reinigungsarbeiten in einer Volksschule und im Gemeindeamt betrauten Gemeindebediensteten und Betrauung eines privaten Reinigungsunternehmens mit diesen Arbeiten keine Rede sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0109744Dokumentnummer
JJR_19990812_OGH0002_008OBA00061_99Z0000_001