RS OGH 1999/8/12 8ObA61/99z

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Veröffentlicht am 12.08.1999
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Norm

AVRAG §3 Abs1
EWG-RL 77/187/EWG - Betriebsübergangsrichtlinie 377L0187 Art1

Rechtssatz

Vom Übergang einer organisierten Einheit - wie sie der EuGH in seiner Rechtsprechung für das Vorliegen eines Betriebsüberganges fordert - kann bei Kündigung einer mit Reinigungsarbeiten in einer Volksschule und im Gemeindeamt betrauten Gemeindebediensteten und Betrauung eines privaten Reinigungsunternehmens mit diesen Arbeiten keine Rede sein.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0109744

Dokumentnummer

JJR_19990812_OGH0002_008OBA00061_99Z0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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