Norm
MedienG §8a As3Rechtssatz
§ 8a MedG ist eine Sonderregelung betreffend das selbständige Entschädigungsverfahren, deren Abs 3 die §§ 63 bis 73 ZPO in diesem Verfahren für sinngemäß anwendbar erklärt. Diese Regelung betrifft damit die Parteien eines besonders gestalteten Verfahrens und ist in Bezug auf den Privatbeteiligten im (allgemeinen) Strafprozess nicht analog anwendbar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112355Im RIS seit
11.09.1999Zuletzt aktualisiert am
02.02.2016