RS OGH 1999/8/25 16R26/99g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.1999
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Norm

ZPO §43 Abs1
ZPO §43 Abs2

Rechtssatz

Es ist kostenrechtlich unerheblich, ob der abgewiesene Teil ein Teil des Hauptanspruches selbst ist oder ob es sich um Nebenforderungen (Zinsen) handelt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000332

Dokumentnummer

JJR_19990825_OLG0009_01600R00026_99G0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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