Norm
ZPO §43 Abs1Rechtssatz
Es ist kostenrechtlich unerheblich, ob der abgewiesene Teil ein Teil des Hauptanspruches selbst ist oder ob es sich um Nebenforderungen (Zinsen) handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000332Dokumentnummer
JJR_19990825_OLG0009_01600R00026_99G0000_001