Norm
EO §156 IIBRechtssatz
Eine verfassungskonforme Auslegung führt zum Ergebnis, dass die Rechtswirkungen des Zuschlags rückwirkend ab dem Tag der Erteilung eintreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112552Im RIS seit
24.09.1999Zuletzt aktualisiert am
19.03.2012