RS OGH 1999/8/25 3Ob94/99s, 8ObS6/05y, 2Ob142/07g

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.08.1999
beobachten
merken

Norm

EO §156 IIB
EO §156 IIC
StmkGVG 1993 §34 Abs1

Rechtssatz

Eine verfassungskonforme Auslegung führt zum Ergebnis, dass die Rechtswirkungen des Zuschlags rückwirkend ab dem Tag der Erteilung eintreten.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112552

Im RIS seit

24.09.1999

Zuletzt aktualisiert am

19.03.2012
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten