Norm
ABGB §1041 CIIIRechtssatz
Nach Beendigung des nicht dem MRG unterliegenden Bestandverhältnisses durch gerichtliche Aufkündigung ist bis zur tatsächlichen Räumung ein Benützungsentgelt zu zahlen, bei der grundsätzlich nicht eine Abschöpfung des (durch den Kündigungsstreit verlängerten) Nutzens des bisherigen Mieters aus der Untervermietung erfolgen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112364Dokumentnummer
JJR_19990825_OGH0002_0030OB00054_98G0000_001