RS OGH 1999/8/26 8ObA87/99y, 10ObS218/01h

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Veröffentlicht am 26.08.1999
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Norm

ArbVG §105
ZPO §411 Ca
ZPO §461

Rechtssatz

Trotz Abweisung des gegen die Kündigung gerichteten Anfechtungsbegehrens ist der Beklagte, der diesem Begehren nicht mit dem Einwand entgegengetreten ist, eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses sei nicht erfolgt, wegen der Bindungswirkung für allfällige Folgeprozesse durch die das Vorliegen einer Kündigung verneinende Begründung beschwert.

Entscheidungstexte

Schlagworte

Dienstverhältnis

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112401

Dokumentnummer

JJR_19990826_OGH0002_008OBA00087_99Y0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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