Norm
ASGG §2Rechtssatz
Auch wenn die Kündigung einer Hausbesorgerdienstwohnung in § 10 Z 2 Rechtsanwaltstarifgesetz nicht ausdrücklich hinsichtlich der Bewertung angeführt wird, ist diese unter Bedachtnahme auf die Gleichheit des Rechtsgrundes und das Schutzbedürfnis des Hausbesorgerdienstverhältnisses nach § 10 Z 2 RATG zu bewerten und sind die Verfahrenskosten nach dieser Bewertung zu bemessen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000338Dokumentnummer
JJR_19990827_OLG0009_0070RA00269_99A0000_001