RS OGH 1999/8/27 7Ra269/99a

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.08.1999
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Norm

ASGG §2
RATG §10 Z2
RATG §14 lita

Rechtssatz

Auch wenn die Kündigung einer Hausbesorgerdienstwohnung in § 10 Z 2 Rechtsanwaltstarifgesetz nicht ausdrücklich hinsichtlich der Bewertung angeführt wird, ist diese unter Bedachtnahme auf die Gleichheit des Rechtsgrundes und das Schutzbedürfnis des Hausbesorgerdienstverhältnisses nach § 10 Z 2 RATG zu bewerten und sind die Verfahrenskosten nach dieser Bewertung zu bemessen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OLG0009:1999:RW0000338

Dokumentnummer

JJR_19990827_OLG0009_0070RA00269_99A0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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