Norm
AHG §9 Abs4Rechtssatz
§ 9 Abs 4 AHG kommt auch dann zur Anwendung, wenn ein seinem Wesen nach dem AHG zu unterstellender Anspruch (unzulässigerweise) gegen das Organ direkt geltend gemacht wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112465Im RIS seit
26.09.1999Zuletzt aktualisiert am
12.05.2016