Norm
ZPO §272 DRechtssatz
Die Frage, ob der Anscheinsbeweis erbracht wurde, ist nicht im Revisionsverfahren überprüfbar, weil damit in unzulässiger Weise die Beweiswürdigung bekämpft wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112460Im RIS seit
26.09.1999Zuletzt aktualisiert am
16.04.2021