Norm
ASVG §255 Abs1 BaRechtssatz
Für die Prüfung der Frage, ob ein erworbener Berufsschutz durch die Ausübung eines bestimmten Berufes erhalten wurde, ist die genaue Feststellung der konkret ausgeübten Tätigkeiten erforderlich.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112425Im RIS seit
30.09.1999Zuletzt aktualisiert am
15.03.2021