Norm
ForstG 1975 §33Rechtssatz
Es handelt sich bei den forstbetrieblichen Einrichtungen um Bereiche, wo im allgemeinen mit auf Dauer ausgerichteten forstlichen Arbeiten zu rechnen ist. Trinkwasserquellen sind schon begrifflich keine "forstbetrieblichen" Einrichtungen; dort ist nicht mit auf Dauer ausgerichteten forstlichen Arbeiten zu rechnen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112392Dokumentnummer
JJR_19990907_OGH0002_0100OB00144_99W0000_001