RS OGH 1999/9/7 10Ob138/99p

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 07.09.1999
beobachten
merken

Norm

ABGB §812
EO §394

Rechtssatz

Die Anwendbarkeit der Bestimmung des § 394 EO im Separationsverfahren hat zur Voraussetzung, daß durch die Bewilligung und den Vollzug der einstweiligen Verfügung dem Gegner der gefährdeten Partei ein Vermögensschaden entstanden ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112453

Dokumentnummer

JJR_19990907_OGH0002_0100OB00138_99P0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten