RS OGH 1999/9/13 4Ob39/99k

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Veröffentlicht am 13.09.1999
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Norm

AnfO §2 Z3
GBG §13 Abs1

Rechtssatz

Die Einverleibung eines Zwangspfandrechts nur auf einem Liegenschaftsanteil des Schuldners ist trotz § 13 Abs 1 GBG hier zulässig, weil ja die Klägerin infolge des auf dem vom Schuldner früher erworbenen Hälfteanteil (Anteil 3) einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbots nicht auf die ganze Liegenschaft greifen kann.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112473

Dokumentnummer

JJR_19990913_OGH0002_0040OB00039_99K0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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