Norm
AnfO §2 Z3Rechtssatz
Die Einverleibung eines Zwangspfandrechts nur auf einem Liegenschaftsanteil des Schuldners ist trotz § 13 Abs 1 GBG hier zulässig, weil ja die Klägerin infolge des auf dem vom Schuldner früher erworbenen Hälfteanteil (Anteil 3) einverleibten Belastungs- und Veräußerungsverbots nicht auf die ganze Liegenschaft greifen kann.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112473Dokumentnummer
JJR_19990913_OGH0002_0040OB00039_99K0000_001