RS OGH 1999/9/15 3Ob123/99f

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Veröffentlicht am 15.09.1999
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Norm

ZPO §482 B2

Rechtssatz

Es stellt eine Verletzung des Neuerungsverbotes dar, wenn das Berufungsgericht die Aufhebung des Ersturteils lediglich zum Zwecke der Beweisaufnahme aufgrund solcher Neuerungen aufgetragen hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112805

Dokumentnummer

JJR_19990915_OGH0002_0030OB00123_99F0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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