Norm
ZPO §482 B2Rechtssatz
Es stellt eine Verletzung des Neuerungsverbotes dar, wenn das Berufungsgericht die Aufhebung des Ersturteils lediglich zum Zwecke der Beweisaufnahme aufgrund solcher Neuerungen aufgetragen hat.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112805Dokumentnummer
JJR_19990915_OGH0002_0030OB00123_99F0000_004