RS OGH 1999/9/15 9ObA238/99m

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.09.1999
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Norm

VBO Innsbruck §9

Rechtssatz

§ 9 VBO kann für sich allein nach seinem Wortlaut nur dahin verstanden werden, daß regelmäßig gewährte Zulagen für die Berechnung der Abfertigung dem Monatsentgelt zuzuzählen sind (Hier: Leistungszulage).

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112407

Dokumentnummer

JJR_19990915_OGH0002_009OBA00238_99M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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