Norm
MRK Art13 III3Rechtssatz
Die gerichtliche Überprüfung einer Verwaltungsentscheidung ist keine wirksame Beschwerde iSd Art 13 MRK, wenn sie sich auf die Frage beschränken muss, ob die Verwaltungsbehörde ihren Ermessensspielraum überschritten habe. Hier: Entlassen von Homosexuellen aus der Armee.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:AUSL000:1999:RS0121732Im RIS seit
27.10.1999Zuletzt aktualisiert am
16.11.2015