Norm
ABGB §154 Abs3 GRechtssatz
Die möglichen Belastungen der Stifter machen nicht nur eine pflegschaftsbehördliche Genehmigung der nicht zum ordentlichen Wirtschaftsbetrieb der Kinder gehörenden Stiftung notwendig; sie schließen es auch aus, daß die ebenfalls als Stifter an der Stiftung teilnehmenden Eltern die Kinder bei der Errichtung der Stiftung vertreten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112503Dokumentnummer
JJR_19990928_OGH0002_0040OB00231_99W0000_001