Norm
EO §382 Z8 litaRechtssatz
Ab Zustellung des Ersturteils, mit dem der Klägerin weniger als der einstweilige Unterhalt (§ 382 Z 8 lit a EO) zugesprochen wird, kann sich die Klägerin nicht mehr auf gutgläubigen Verbrauch der ihr aufgrund der Einstweiligen Verfügung geleisteten Beträge berufen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112487Dokumentnummer
JJR_19990928_OGH0002_0040OB00217_99M0000_001