RS OGH 1999/9/28 4Ob217/99m

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Veröffentlicht am 28.09.1999
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Norm

EO §382 Z8 lita

Rechtssatz

Ab Zustellung des Ersturteils, mit dem der Klägerin weniger als der einstweilige Unterhalt (§ 382 Z 8 lit a EO) zugesprochen wird, kann sich die Klägerin nicht mehr auf gutgläubigen Verbrauch der ihr aufgrund der Einstweiligen Verfügung geleisteten Beträge berufen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112487

Dokumentnummer

JJR_19990928_OGH0002_0040OB00217_99M0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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