Norm
ABGB §16Rechtssatz
Jedenfalls dann, wenn nach dem bisherigen Gang des Verfahrens nicht mit Sicherheit ausgeschlossen werden kann, dass möglicherweise ein Prozessbetrugsversuch vorliegt, befindet sich der Gegner in einer Notwehrsituation, in der ihm durch Verwehrung der Einbringung des Tonbands in den Prozess das - mangels (glaubwürdiger) Zeugenaussagen - möglicherweise einzige wirksame Verteidigungsmittel genommen würde; dies hätte seinen Beweisnotstand zur Folge.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Recht auf das eigene WortEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112710Im RIS seit
18.11.1999Zuletzt aktualisiert am
02.04.2020