RS OGH 1999/10/20 5Ob259/99w, 6Ob327/00g, 3Ob247/18x, 5Ob157/19b

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Veröffentlicht am 20.10.1999
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Norm

MRG §1 Abs2 Z5 idF BGBl I 2001/161
MRG §1 Abs4 Z2

Rechtssatz

Für die Annahme, es liege trotz einer vorhandenen dritten Wohnung ein Zweifamilienhaus im Sinne des § 1 Abs 4 Z 2 MRG vor, ist erforderlich, dass diese dritte Wohnung im maßgeblichen Beurteilungszeitpunkt nicht nur vorübergehend, sondern definitiv unvermietbar ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112565

Im RIS seit

19.11.1999

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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