Norm
EO §394Rechtssatz
Ein Verfahren nach § 394 EO ist eine Rechtsstreitigkeit im Sinne des § 7 Abs 1 KO, sodaß bei Eröffnung des Konkurses über das Vermögen einer an diesem Verfahren beteiligten Person das Verfahren unterbrochen wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112636Dokumentnummer
JJR_19991027_OGH0002_0010OB00276_99S0000_001