RS OGH 1999/10/27 1Ob250/99t

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Veröffentlicht am 27.10.1999
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Norm

WRG §60 ff

Rechtssatz

Die Einräumung von Zwangsrechten gegen Dritte nach den §§ 60 ff WRG setzt ein öffentliches Interesse an der Verwirklichung des beantragten Wasserbauvorhabens voraus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112643

Dokumentnummer

JJR_19991027_OGH0002_0010OB00250_99T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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