Norm
EO §37 NRechtssatz
Haben die Vorinstanzen über einen Aufschiebungsantrag entschieden, der nicht vom Verpflichteten, sondern gemäß § 42 Abs 1 Z 5 EO von einer Exszindierungsklägerin (§ 37 EO) gestellt worden war, ist der Verpflichtete nicht zu einem Rechtsmittel legitimiert, wenn der überhaupt nicht von ihm gestellte Aufschiebungsantrag teilweise abgewiesen wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112648Im RIS seit
27.11.1999Zuletzt aktualisiert am
25.11.2020