RS OGH 1999/11/9 14Os77/99, 15Os125/19z

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.11.1999
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Norm

StPO §258 Abs2
StPO §345 Abs1 Z5

Rechtssatz

Durch die Abweisung des Antrages auf Einholung eines polygraphischen Gutachtens ("Lügendetektortest") zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Verantwortung des Angeklagten werden - von der Frage der Zulässigkeit abgesehen - Verteidigungsrechte nicht verletzt, weil die richterliche Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens nicht bedarf.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112719

Im RIS seit

09.12.1999

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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