Norm
StPO §258 Abs2Rechtssatz
Durch die Abweisung des Antrages auf Einholung eines polygraphischen Gutachtens ("Lügendetektortest") zur Beurteilung der Glaubwürdigkeit der Verantwortung des Angeklagten werden - von der Frage der Zulässigkeit abgesehen - Verteidigungsrechte nicht verletzt, weil die richterliche Beweiswürdigung eines Sachverständigengutachtens nicht bedarf.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112719Im RIS seit
09.12.1999Zuletzt aktualisiert am
27.02.2020