Norm
ZPO §502 Abs1Rechtssatz
Keine erhebliche Rechtsfrage bildet die Frage, ob nach den im konkreten Fall gegebenen Umständen Verwechslungsgefahr besteht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1999:RS0112739Im RIS seit
09.12.1999Zuletzt aktualisiert am
08.07.2022